Allgemeines Strafrecht

Zum allgemeinen Strafrecht zählen alle Straftatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB). Der besondere Teil des StGB, in dem die einzelnen Delikte aufgeführt sind, hat einen unübersichtlichen und systematisch wenig überzeugenden Aufbau. Im Wesentlichen lassen sich dem besonderen Teil des StGB (in der Reihenfolge des Gesetzes) folgende Straftatbestände entnehmen:


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