Gesellschafterstreit

Immer dann, wenn mehrere Personen mit unterschiedlichen Interessen aufeinander treffen, kann es zu Streitigkeiten kommen. Dies gilt auch im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern, im Verhältnis zwischen den Gesellschaftern und im Verhältnis der Gesellschaft und ihrer Organe zu den Gesellschaftsgläubigern.

Eine Konfliktlösung kann bei fachgerechter Beratung und Unterstützung häufig bereits ohne Gerichtsverfahren erzielt werden. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich. Nicht selten bedarf es aber auch einer gerichtlichen Klärung. Dann benötigen Sie einen Spezialisten an Ihrer Seite, der neben dem materiellen Gesellschaftsrecht auch das Prozessrecht beherrscht. Mit diesen Kompetenzen bringe ich mich gerne für Ihre Interessen ein.