Organhaftung (Geschäftsführer)

Die Haftung von Gesellschaftsorganen (z.B. Geschäftsführern einer GmbH) stellt einen Kernbereich meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit dar. Dabei ergeben sich insbesondere Schnittstellen zwischen dem Gesellschaftsrecht und dem Insolvenzrecht.

Oftmals verwirklichen sich Haftungstatbestände speziell im Vorfeld einer Unternehmensinsolvenz. Im eröffneten Insolvenzverfahren werden die Geschäftsführer durch den Insolvenzverwalter in Anspruch genommen, etwa wegen verspäteter Insolvenzantragstellung.

In diesem durch Rechtsprechung und Literatur besonders ausgeprägten Spezialgebiet benötigen Sie einen Spezialisten an Ihrer Seite. Gerne unterstütze ich Sie auf diesem Gebiet mit meiner besonderen Fachkunde und Erfahrung.

In diesem Kontext stellt sich häufig auch die Frage nach dem Vorhandensein einer D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organhaftpflichtversicherung oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt) und der Einstandspflicht des Versicherers.

Ich habe mich mit dieser besonderen Versicherungsform vertieft beschäftigt und bringe meine Expertise gerne für Sie ein.