Umwandlungsrecht
Die einmal gewählte Gesellschaftsform muss nicht immer die richtige für Ihr Unternehmen sein. Oftmals verändern sich die Umstände und Bedürfnisse im Laufe der Zeit. Dies kann gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen sinnvoll oder gar zwingend erforderlich machen. Häufig sind Umwandlungen auch Folge von Unternehmenszusammenschlüssen oder von Umstrukturierungen in Konzernen und Unternehmensgruppen.
Das Umwandlungsrecht kennt mehrere Formen der Umwandlung, etwa die Verschmelzung, die Spaltung (Abspaltung, Aufspaltung, Ausgliederung) und den Formwechsel, aber auch die Vermögensübertragung. In all diesen Fällen müssen zivilrechtliche und steuerliche Folgen bedacht und besondere Formalien eingehalten werden. Dies erfordert kompetente Unterstützung, die ich Ihnen gerne biete.