Kostentransparenz
Die Kostentransparenz bereits bei Übernahme des Mandats ist für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant sehr wichtig. Schon vor der Übertragung des Mandats sollen Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können und welche Tätigkeiten des Rechtsanwalts hiervon umfasst sind. Der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Anwalt soll nicht die Sorge des Mandanten entgegenstehen, am Ende des Mandats mit Anwaltskosten in nicht kalkulierter Höhe konfrontiert zu werden. Deshalb ist es mir wichtig, Ihnen die voraussichtlichen Kosten meiner Tätigkeit bereits vor Erteilung des Mandats zu benennen und mit Ihnen gemeinsam den Abrechnungsmodus klar festzulegen.
Anwaltshonorar im Zivilrecht
In zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten biete ich meinen Mandanten regelmäßig eine streitwertbasierte Abrechnung nach der der gesetzlichen Gebührenordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), oder eine zeitbasierte Abrechnung durch Abschluss einer Honorarvereinbarung mit einem moderaten Stundensatz an. Für bestimmte Tätigkeiten, beispielsweise die Anfertigung von Rechtsgutachten oder eines Gesellschaftsvertrages, kommt auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars in Betracht. Welcher konkrete Abrechnungsmodus zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt, bespreche ich gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Bei mir können Sie jederzeit telefonisch oder über unser Kontaktformular einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. In aller Regel erfolgt die Terminabsprache noch am selben Tag.
Honorar bei Strafverteidigung
Auch im Strafrecht ist es mir wichtig, größtmögliche Kostentransparenz für meine Mandanten herzustellen. Zwischen Beschuldigten und Strafverteidigern muss ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen – auch in Bezug auf die Anwaltskosten. Bei mir können Sie jederzeit telefonisch oder über unser Kontaktformular einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. In aller Regel erfolgt die Terminabsprache noch am selben Tag.
Auch im Strafrecht gibt es für Rechtsanwälte grundsätzlich drei Abrechnungsvarianten: Eine Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), eine zeitbasierte Abrechnung nach einem zuvor vertraglich festgelegten Stundensatz und eine Abrechnung nach zuvor vertraglich festgelegten Pauschalhonoraren für das gesamte Verfahren oder bestimmte Verfahrensabschnitte. Nach welcher dieser drei Varianten ich abrechne, hängt vom jeweiligen Einzelfall und der mit meinem Mandanten zuvor getroffenen Vereinbarung ab. Wesentliche Faktoren sind dabei der Umfang der Ermittlungsakte, die Schwierigkeit der Rechtslage, der Zeitpunkt der Beauftragung und die Ziele und Wünsche des Mandanten. In jedem Fall trage ich für eine faire und transparente Abrechnung gegenüber meinen Mandanten Sorge.