Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist ein typisches Thema des Mittelstandes. Nicht selten misslingt der Generationenwechsel, weil er nicht rechtzeitig geplant und kompetent vorbereitet ist. Dies ist ebenso schade wie vermeidbar.

Unternehmensnachfolgen können unterschiedliche Gründe haben und sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und auf unterschiedlichen Wegen verwirklichen. Zu denken ist etwa an den Verkauf des Unternehmens zu Lebzeiten im Gegensatz zur Vererbung des Unternehmens auf der Grundlage eines besonderen Testaments (Unternehmertestament) oder mittels gesetzlicher Erbfolge. Hier ergeben sich besondere Schnittstellen zwischen dem Gesellschaftsrecht, dem Erbrecht und dem Steuerrecht.

Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, mögliche Gestaltungsformen aufzuzeigen und mit Ihnen die für Sie und Ihre Nachfolger beste Form der Unternehmensübertragung herauszufinden.


Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung im Bereich des Gesellschaftsrechts? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!