Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht bildet einen absoluten Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich berate und vertrete meine Mandanten in sämtlichen Fragestellungen vor, während und nach der Insolvenz. Besondere Relevanz haben dabei die Schnittstellen zwischen dem Insolvenzrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht speziell in Fällen einer Unternehmensinsolvenz. Hier berate und vertrete ich insbesondere in folgenden Bereichen:
1. Dienstleistungen für Insolvenzverwalter:
- Insolvenzanfechtung
- Organhaftung
- D & O-Versicherung
2. Dienstleistungen für Geschäftsführer:
- Beratung der Geschäftsleitung in der Krise
- Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
- Insolvenzstrafrecht