Insolvenzanfechtung (Gläubiger)

Nicht selten werden Insolvenzgläubiger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter dazu aufgefordert, zuvor vom Insolvenzschuldner erhaltene Leistungen an die Insolvenzmasse zurück zu gewähren. Das Recht der Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) eröffnet dem Insolvenzverwalter hierzu Möglichkeiten, die für die betroffenen Gläubiger oftmals nur schwer verständlich sind.

Um Ansatzpunkte für Verteidigungen gegen derartige Rückforderungsansprüche auffinden zu können, bedarf es kompetenter Unterstützung. Gerne biete ich in diese. Das Spezialgebiet der Insolvenzanfechtung stellt einen absoluten Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar, sodass ich Ihnen kompetente Unterstützung zusagen kann.