Organhaftung

Die Haftung von Gesellschaftsorganen stellt einen Kernbereich meiner rechtsanwaltlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit dar. Dabei ergeben sich insbesondere Schnittstellen zwischen dem Gesellschaftsrecht und dem Insolvenzrecht.

Oftmals verwirklichen sich Haftungstatbestände speziell im Vorfeld der Unternehmensinsolvenz. Im eröffneten Insolvenzverfahren werden die Gesellschafter und/oder Geschäftsführer durch den Insolvenzverwalter in Anspruch genommen, etwa wegen verspäteter Insolvenzantragstellung. Dann stellt sich sowohl aus der Sicht des Insolvenzverwalters als auch aus derjenigen des in Anspruch genommenen Organs die Frage nach dem Vorhandensein einer sogenannten D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organhaftpflichtversicherung oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt) und der Einstandspflicht des Versicherers.

Eine kompetente Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet unumgänglich. Ich verfüge in diesem Bereich über besondere Erfahrung aus mehreren Hundert außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen für und gegen Insolvenzverwalter. Gerne stehe ich mit dieser besonderen Expertise auch Ihnen zur Verfügung.


Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung im Bereich des Gesellschaftsrechts? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!